Architektenleistungen

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Architektenleistungen und Honorierung

Der Architekt ist Treuhänder des Bauherrn. Die in der Architektenkammer eingetragenen Mitglieder sind berechtigt die Bezeichnung „Architekt“ zu tragen. Sie sind dem Berufsstand und seiner Präambel verpflichtet. Um eine qualifizierte und unabhängige Beratung und Planung zu ermöglichen ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingeniere) zum Gesetz erhoben. Sie regelt aber nicht nur die Honorierung des Architekten, sondern schreibt deutlich seine Verpflichtungen und zu erbringenden Leistungen nieder.
Diese gliedern sich in:

OBJEKTPLANUNG

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplaung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereiten der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

RAUMBILDENDE AUSBAUTEN

Leistungsphasen ähnlich der Objektplanung

FREIFLÄCHENPLANUNG

Leistungsphasen ähnlich der Objektplanung

STÄDTEBAU

RAUMORDNUNGSPLÄNE

BEBAUUNGSPLÄNE

 

In vielen Fällen kann die HOAI nur als Maßstab dienen.
A plus erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.