Bauträger

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Der Bauträger verkauft das fertige Bauwerk samt Grundstück. Der Erwerb erfolgt jedoch meistens vor Baubeginn. Wichtig ist, dass zu diesem Zeitpunkt die wesentlichen Vorstellungen des Erwerbers in die Planung aufgenommen werden. Ein Notar verfasst und beglaubigt den Vertrag. Zum Schutze des Erwerbers achten Notar und Gesetzgeber auf die Einhaltung der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Damit sind Ratenzahlung und vieles mehr geregelt.

A plus hausbau bietet hier als Bauträger das von Architekten individuell geplante Architektenhaus. Der Erwerber kann ohne Mehrkosten das Know-how der Architekten und die speziell zugeschnittene Planung erhalten.